Deutsche Unternehmen lassen sich vermehrt auf englischsprachige Verträge ein, die auf US Recht beruhen. Dabei handelt es sich um Kaufverträge über Vermögenswerte (asset purchase agreements), Aktienkaufverträge (stock purchase agreements), Gesellschafterverträge (shareholder agreements) und andere wichtige Verträge, wie Lizenzverträge (patent license agreements). Dabei sollten die deutschen Vertragspartner darauf achten, daß alle Vertragsklauseln im Gegensatz zum deutschen Recht im US Recht verhandelbar sind und es jeweils verschiedene Variationen für eine spezifische Klausel gibt. Verschiedene Formulierungen bestimmen verschiedene Rechtsfolgen und damit die Pflichten und Rechte der Parteien. Ohne Kenntnis des US Common Law kann eine deutsche Partei sich leicht auf einen nachteiligen Vertrag einlassen und muß dann mit, möglicherweise teuren, unerkannten und ungewollten Konsequenzen umgehen. Hier geht es nicht um ein bloßes Übersetzen des Vertrages, sondern um die präzise Formulierung jeder Klausel und um den Ausschluß gewisser "schädlicher" Klauseln.